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Menschenwürde

Drei Jahre hat es gedauert. Drei Jahre, um zu erkennen, was Menschenwürde ist und dass diese nicht angegriffen und verletzt werden darf, wie dies die Sendung “Super Nanny” tat. Werfen wir einen Blick auf das Jahr 2011. Hier fanden RTL-Aufnahmen bei einer alleinstehenden Frau statt, welche mit der Erziehung ihrer drei Kinder im Alter von drei, vier und sieben Jahren überfordert war. Stattdessen, dass ihr jemand geholfen hätte und sie untrstützt hätte, wurde ihre Überforderung gefilmt. So wurde auch gefilmt, wie die Mutter die Kinder anschreit, bedroht und schlägt und wie verängstigt und weinend die Kinder waren. Eingegriffen hat die Aufnahmeleitung sehr lange nicht. Dem nicht genug, wurde die Szenen sogar mehrfach in einem Trailer ausgestrahlt, um Zuschauer zu ködern.

Die Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) kritisierte dies heftig und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beanstandete, dass es sich hier um die Verletzung der Menschenwürde handelte und erwirkte von der Niedersächsische Landesmedienanstalt einen Beanstandungsbescheid. Gegen diesen klagte der Privatsender RTL mit der Begründung, er hatte lediglich ein “erziehungspädagogische Ziel verfolgt, der Familie zu helfen“. Diese Begründung wurde durch die Prüfung und Freigabe der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) vor der Ausstrahlung bestätigt. Wer die FSF ist? Eine Einrichtung des deutschen Jugendmedienschutzes, die den bewussten Umgang mit Medien fördert. Die Prüfausschüsse der FSF bestehen aus unabhängigen Fachleuten, die im Bereich der (Medien-)Pädagogik, der Psychologie oder der Jugendhilfe arbeiten und ehrenamtlich in den Ausschüssen tätig sind. Die 100 Prüferinnen und Prüfer entschieden vor der Ausstrahlung das Maß an Gewalt- und Sexualdarstellungen, welches sie für vertretbar hielten.

Nun hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden: Die Menschenwürde der Kinder sei durch die Darstellung von insgesamt 22 Gewaltdarstellungen verletzt worden, insbesondere durch die zahlreichen Wiederholungen und die Darstellung im Trailer für die Sendung. “Nach Auffassung der Kammer verbietet die Menschenwürde der beteiligten Kinder (…) das wiederholte Darstellen einzelner an ihnen begangener Gewalthandlungen und insbesondere die Zusammenstellung einzelner dieser Handlungen in einen “Teaser”, um Zuschauer anzulocken”, heißt es unter anderem in der Begründung. Die Klage von RTL wurde zurückgewiesen, 100 Experten der FSF hatten versagt und ein Gerichtsurteil benötigte drei Jahre, um zu erkennen, dass Menschenwürde schutzbedürftig ist.

Posted by Evelyne Huber

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