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Nachhaltigkeitsrat: Leitbilder für Österreich

Nachhaltigkeitsrat: Leitbilder für Österreich

Einen aus der Sicht der Nachhaltigkeit vorbildlichen Weg beschreitet Deutschland: Der Leitfaden zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex ist im Jänner 2019 in dritter Auflage erschienen. Dieser ist eine „Orientierungshilfe für Einsteiger“. Mit diesem Leitfaden ermuntert der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) Unternehmen und Organisationen aller Größen und Rechtsformen dazu, den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) anzuwenden. Der DNK wiederum ist ein international anwendungsfähiger Berichtsstandard für Nachhaltigkeitsaspekte und nennt 20 Kriterien als Maßstab für nachhaltiges Wirtschaften. Diese Indikatoren beruhen ihrerseits auf der Global Reporting Initiative (GRI).

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex wurde 2011 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung nach einem umfassenden Stakeholderprozess beschlossen, 2017 ist der Nachhaltigkeitskodex in vierter, aktualisierter Fassung erschienen.

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung – den es in dieser Struktur für Österreich nicht gibt – wird von der Bundesregierung in Berlin berufen. Die 15 Mitglieder sind Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, fachlich qualifiziert, ehrenamtlich und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle mit Sitz in Berlin wird aus dem Bundeshaushalt finanziert.

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex hat für die Praxis der Unternehmen und deren Management sowie für die Berichterstattung der Unternehmen zu Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert, erhebliche Bedeutsamkeit und enormen Nutzwert, heißt es darin doch:

„Anwender des DNK können so beispielswei­se nicht nur über ihren Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen, sondern auch über die Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten entlang der Wert­schöpfungskette berichten, wie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Men­schenrechte (NAP) des Auswärtigen Amts gefordert. Darüber hinaus können nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) berichtspflichtige Unternehmen den DNK nutzen, um eine nichtfinanzielle Erklärung im Sinne der CSR-Berichtspflicht zu erstellen.“

Damit ist die Umsetzung der NFI-Richtlinie durch das deutsche CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (RUG) gemeint, die in Österreich durch das Nachhaltigkeits- und Diversitäts-Verbesserungsgesetz (NaDiVeG) erfolgte.

In Österreich werden Unternehmen durch respACT (s.u.) in der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten unterstützt.

Weiterführende Informationen

Auf den unten stehend angeführten Seiten finden sich weitere Informationen zu Nachhaltigkeit sowie zu den Zielen für eine Nachhaltige Entwicklung der UNO. Die Geschäftsführerin von respACT, Daniela Knieling, hat einen informativen Kommentar zur aktuellen politischen Entwicklung zu den SDGs verfasst.

Die weiteren Links:

respACT – Austrian business council for sustainable development: www.respact.at
Der Deutsche Rat für Nachhaltige Entwicklung:  www.nachhaltigkeitsrat.de
Das Forum für Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft:  www.econsense.de

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