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Menschenrechte achten

fotolia.de / nito
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Unternehmen jeder Größe, Struktur und jedes Sektors haben weltweit die Verantwortung, die Menschenrechte zu achten. Diese Verantwortung erfordert, menschenrechtliche Sorgfalt (human rights due diligence) proaktiv umzusetzen. Diese grundlegende gesellschaftliche Erwartung wurde mit der Verabschiedung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Leitprinzipien) durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2011 bestätigt und konkretisiert. Menschenrechte zu schützen ist als nicht nur Aufgabe der Staaten. Was es für Unternehmen bedeutet, ist Gegenstand einer neuen Broschüre.

Was bedeutet es , die Menschenrechte zu achten?

Die Menschenrechte zu achten bedeutet, dass ein Unternehmen die Menschenrechte nicht beeinträchtigt und allen Menschen die von seinen Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen betroffen sind, mit Respekt gegenüber ihrer Würde und ihren grundlegenden Freiheitsrechten begegnet. Dies umfasst zum einen Menschen, die direkt von Unternehmensaktivitäten betroffen sein können (wie eigene Mitarbeitende, Konsumentinnen und Konsumenten oder Gemeinden um die Produktionsstandorte). Zum anderen sollten auch jene Menschen beachtet werden, die durch die Geschäftsbeziehungen, durch Produkte oder Dienstleistungen verbunden sind, indirekt betroffen sein können (wie Arbeiterinnen und Arbeiter entlang der Wertschöpfungskette oder unbeteiligte Dritte).

Wie kann ein Unternehmen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht gerecht werden?

Ein Unternehmen muss daher kontinuierlich ermitteln, wo Risiken für mögliche negative Auswirkungen bestehen und welche tatsächlichen negativen Auswirkungen die Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte hat. Nur so können angemessene Maßnahmen ergriffen werden. Immer mehr Unternehmen etablieren eigene Prozesse menschenrechtlicher Sorgfalt. Wegen der Vielfalt an Geschäftsmodellen und Unternehmenstätigkeiten – und unterschiedlichen Risiken für nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen – muss diese Sorgfalt für den jeweiligen Unternehmenskontext operationalisiert werden.

Eine Broschüre hilft die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte zu eruieren

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat gemeinsam mit dem Deutschen Global Compact Netzwerk und der Beratungsfirma twentyfifty die Broschüre “Menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen ermitteln. Perspektiven aus der Unternehmenspraxis” erstellt.

Diese Broschüre gibt einen Einblick in die unterschiedlichen Ausgangssituationen, Motive und Ansätze von fünf Unternehmen, die menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen ihrer Geschäftsätigkeit ermittelten. Dargestellt werden Nutzen und Grenzen der gewählten Ansätze sowie Herausforderungen und Lernergebnissen der Unternehmen. Geboten wird nicht eine allgemeine Anleitung sondern ein interessanter und relevanter Einblick in die unternehmerische Praxis und in Erfahrungen, die oft nur im geschlossenen Kreis diskutiert werden.

Die Broschüre soll dazu beitragen, den Kreis der Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt zu erweitern, sodass mehr Unternehmen einen positiven Beitrag zur Wahrung der Menschenrechte leisten können. So sagt einer der Manager im Interview:

„Die einzige Empfehlung, die ich habe ist, fangen Sie einfach an! […] Menschenrechte umsetzen, ist eine Reise – und Sie müssen irgendwo starten. Wenn Sie nämlich nicht von selbst loslegen, wird Sie jemand dazu bringen – entweder durch einen Skandal oder durch den Druck von Investoren oder NGOs. Es ist immer besser selbst anzufangen als von anderen dazu gedrängt zu werden.“

Es geht um den Beginn. Kontinuierliche menschenrechtliche Sorgfalt bedeutet nicht, erst mit dem perfekten Ansatz zu beginnen oder dass keine Fehler erlaubt sind. Wesentlich ist es, offen zu sein für kontinu­ierliche Verbesserung und die eigene Vorgangsweise weiter zu entwickeln.

Hier können Sie die Broschüre herunterladen: HRIA_Menschenrechtliche_Risiken_und_Auswirkungen_ermitteln_Perspektiven_aus_der_Unternehmenspraxis

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